Sarahs Mutter wegen Krebserkrankung freigelassen

Die Mutter der verhungerten Sarah muss sich zunächst nicht weiter vor Gericht verantworten. Die Nürnberger Justizpressestelle teilte mit, dass der Prozess gegen die schwer an Krebs erkrankte 27-Jährige vor dem Nürnberger Schwurgericht nach wenigen Verhandlungstagen erneut vorläufig eingestellt wurde.

Demnach habe ein neues medizinisches Gutachten ergeben, dass sich der Gesundheitszustand von Sarahs Mutter derart verschlechtert habe, dass die Angeklagte für längere Zeit nicht mehr verhandlungsfähig sei. Sie sei in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit zu sehr eingeschränkt, um einem Prozess folgen zu können, hieß es weiter. Aus diesem Grund habe die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Strafverfahren vorläufig eingestellt und alle weiteren Verhandlungstermine abgesetzt. Zudem wurde mitgeteilt, dass der Haftbefehl gegen sie außer Vollzug gesetzt worden sei.

Im August 2009 hatte der Fall für Entsetzen gesorgt. Die Hausfrau soll ihre Tochter dermaßen vernachlässigt haben, dass das Mädchen im Alter von drei Jahren starb. Im November des vergangenen Jahres wurde ihr Ehemann und Vater des Kindes wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Im Oktober 2010 wurde das Verfahren gegen die 27-Jährige schon einmal wegen ihrer Erkrankung vorläufig eingestellt.

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Comments

  1. Corinna says:

    Na wenigstens darf sie angenehmer sterben, als es ihrem Kind vergönnt war. Ich habe Null Mitleid mit der Mörderin.

    • christa heidorn says:

      Na, liebe Corinna, Sie scheinen noch sehr jung zu sein und keine Lebenserfahrung zu haben. Ob es angenehmer ist, an Krebs zu sterben, ist wohl ein sehr oberflächlicher Kommentar. Ich kenne die näheren Einzelheiten nicht, aber vielleicht war die junge Frau auf Grund ihrer Erkrankung psychisch gar nicht mehr in der Lage, ihr Kind zu versorgen!

      Christa

      • einstein says:

        Hallo Christa,soviel naivität in Ihrem kommentar ist schon als dummheit bzu bezeichnen
        die Mutter gehört ins Zuchthaus und sonst garnichts!!!

        • Matthias says:

          Ganz richtig Einstein,
          die gehört weggesperrt sonst nichts.
          Das ist das ganze Problem unserer Justiz.
          Tun Person wie diese Frau das was sie tun WEIL sie psychisch Krank sind oder ist es heute nicht viel mehr so das sie psychisch Krank SEIN MÜSSEN weil sie es tun.
          Heutzutage bedingt scheinbar ein Verbrechen wie dieses, dass automatisch eine psychische Störung vorliegt. Das wirkt dann natürlich immer strafmildernd.

          Warum wir überhaupt noch Strafen haben, wenn jeder Täter automatisch als nicht Zurechnungsfähig gilt WEIL er die Tat begeht und dann auf Milde, Mitleid und Verständnis stößt.

          • BoboMannheim says:

            na wie seit denn drauf …
            mitleid sollte wohl niemand erfahren, der einen anderen menschen und schon gar nicht sein kind was antut. aber rache ist auch nicht die lösung.
            vielleicht ist es nur gut, dass die mutter an krebs erkrankt ist – und ja vielleicht stirbt sie daran (mit schmerzen, die nicht das wiedergeben, was sie ihre tochter angetan hat) … dann soll es in gottes namen strafe genug sein …
            wo kommen wir dann hin, wenn es wieder heisst: auge um auge … sind wir nicht von diesen hinterwlterdenken weg? denke schon … also, als genugtuung für die kleine Sarah solls so sein …

    • Christina says:

      Ich kann Dir nur Recht geben- nicht die Kleine war die Täterin, sonderen Diejeniges, die sich jetzt auch noch auf Staatskosten Gesunden lassen möchte um Ihrer gerechten Strafe zu Entgehen.

  2. Hallo Corinna und Einstein,

    bei einer Hexenverbrennung würde man Ihnen zum “Stimmung machen” die ersten Plätze geben.
    Sicher, und in diesem Punkt stimme ich Ihnen zu, war Sie verantwortungslos. Trotzdem ist diese Verurteilung aus weiter Ferne beschämend. Und Ihr Kommentar “Einstein” auf Bezug einer anderen Userin traurig.
    Ich kann christa nur zustimmen: Eine Krebserkrankung ist für den Betroffenen kein Spaziergang und sollte, schon allein für andere Leidtragende nicht so heruntergespielt werden. Und ja, wenn sie erfahren würden sie sind schwer Krebskrank und niemand ist da der Sie auffängt… das kann sehr wohl psychische Beeinträchtigungen mit sich bringen. Schade nur, das Sie so unfähig war sich Rat und Hilfe zu holen, denn die bekommt man, auch wenn man gesund ist!

    • keiner says:

      @Mensch: Da haben Sie vollkommen recht!!

    • ausdiemaus says:

      Ich finde es nicht “schade” sondern unerträglich bis, wie im vorliegenden Fall, grausam, dass Kinder immer zu 100% die Dummheit ihrer Eltern ausbaden müssen!

      Im übrigen wäre die Wahrscheinlichkeit nicht gering gewesen, dass die helfenden Stellen (v.a. Jugendamt) die Folgen für das Kind mal wieder falsch eingeschätzt hätten. Vor Gericht wird dann gerne behauptet, man hätte die Situation für das Kind als nicht so bedrohlich erkennen können um nicht selbst in die Schusslinie zu geraten.

      Natürlich soll jeder, der sich überfordert fühlt um Hilfe bitten (mal dahingestellt, welche Qualität die angebotene Hilfe letztlich hat), das entbindet aber niemanden von seiner Verantwortung für sein Kind!
      Die nicht in Anspruch genommene Hilfe ist somit nicht “schade”, sondern fahrlässig und strafbar.

      Die Mutter der hier verhungerten Dreijährigen muss sich genau für die nicht wahrgenommene Verantwortung für ihr Kind (mit den grausamen Folgen für selbiges) jetzt vor Gericht verantworten.

      Im übrigen glaube ich nicht, dass die Frau von niemandem aufgefangen wird – immerhin erfährt sie größtmögliche medizinische Hilfe nebst Schmerzbehandlung. Das ist in meinen Augen schon Gnade genug. Darüberhinaus müssen auch viele Nichtstraftäter auf familiäre Geborgenheit bei einer schweren Erkrankung verzichten, die haben vorrangig mein Mitleid.

  3. Corinna says:

    @Christa, die Folgen und Auswirkungen der Krebserkrankung werden durch medizinische Behandlung abgemildert. Das war dem Kind während des Verhungerns nicht vergönnt.
    Es ist natürlich einfacher, immer nur nach psychischen Ursachen zu suchen und damit zu argumentieren.
    Täterschutz vor Opferschutz.
    Und wenn man keine “näheren Einzelheiten” kennt, sollte man auch nicht darüber spekulieren. Die Erkrankung trat nach dem Tod des Kindes auf und ist kin keiner Weise ursächlich mit der Tat.

    Keine Sorge, ich habe reichlichst Lebenserfahrung und bin noch aus einer Zeit, in der Mord als Verbrechen angesehen wurde.

    @Mensch, beschäftigen Sie sich mit dem Thema Hexenverbrennung, dann werden Sie zu dem Schluss kommen, es hat nichts mit meinem Kommentar zu tun.

    Dass ich eine Krebserkrankung herunterspielen würde, ist eine Fehlinterpretation. Nichts läge mir ferner.

  4. Wenigstens der Zufall setzt die Todesstrafe durch. Einer der wenigen Fälle, in denen man sagen kann es hat die richtige getroffen.

  5. @ Corinna,
    in einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung solange, bis die Schuld erwiesen ist. Es ist verfrüht, von einer Mörderin zu sprechen.

    @ Christa,
    ebenso wie das Alter eines Menschen nicht automatisch mit einer Fülle an Lebenserfahrung gleichzusetzen ist gilt, daß junge Menschen Lebenserfahrung aufweisen können.

    @ Einstein,
    der echte Einstein hätte zumindest seinen eigenen Namen groß geschrieben und gewiß auch nicht im ersten Satz Beleidigungen gegenüber Menschen ausgesprochen, von denen man selbst wiederum nur einen einzigen Satz kennt.

    @ Matthias,
    die Mutter hat keine besondere Motivation an Krebs erkrankt zu sein, sie erkrankte, ohne dies zu wollen.

    @ BoboMannheim,
    Verhungerte Menschen verspüren keine Genugtuung. Da das Opfer bei Todeseintritt drei Jahre alt war, konnte ihm die Bedeutung dieses Begriffes auch zu Lebzeiten nicht bekannt gewesen sein. Im übrigen empfinden normale Menschen keine Genugtuung, wenn deren eigene Mutter vor dem Krebstod Schmerzen erleidet.

    @ Mensch,
    auch wenn ich dazu neige, Sie als Einzigen in dieser Runde anzusehen, dem man gesunden Menschenverstand zutrauen darf, komme ich nicht umhin festzustellen, daß in dem Bericht nicht von psychischen, sondern von Wahrnehmungsbeeinträchtigungen die Rede ist. Die Angeklagte ist in mindestens einem ihrer sechs Sinne (sehen, hören, riechen, schmecken, Temperaturempfindung, tatiles empfinden) so sehr eingeschränkt, daß sie objektiv nicht in der Lage ist, dem Prozessgeschehen zu folgen.
    des Todes, das Opfer

    @ Christa,
    eine Krebserkrankung ist keine psychische, sondern eine physische Erkrankung.

  6. k. pusch says:

    wenn man die kommentare liest könnte man glauben das arme kind selbst schuld an seinem grausamen hungertot ist. mitleid mit den opfern nicht mit den tätern.

  7. einstein says:

    Was jetzt noch fehlt,wäre das Argument einer schlimmen Kindheit,
    meine Meinung klar und deutlich : Auge um Auge,Zahn um Zahn!!

  8. Heiner says:

    Es geht hier nicht um Milde der Angeklagten gegenüber.
    Behandlungskosten erkrankter Häftlinge müssen von der Staatskasse im Rahmen der Beihilfe auf privatversicherten Status übernommen werden. Lässt man die Erkrankte auf freiem Fuß zahlt die AOK. Die Behandlung von Krebserkrankungen ist üblicherweise sehr teuer.

  9. christa says:

    Ja, Corinna, Sie haben recht. Wer die näheren Einzelheiten nicht kennt, sollte nicht darüber spekulieren, und ich werde das zukünftig auch beherzigen!

    Ich war aber entsetzt über Ihre Wortwahl, denn wer von einer Krebserkrankung betroffen ist oder Schwerstkranke selbst gepflegt und begleitet hat weiß, wovon ich spreche. Ich bin dankbar, dass es auch “Menschen” gibt, die mich auf Anhieb verstanden haben! Corinna, Sie haben nun aber klargestellt, dass Sie falsch verstanden bzw. interpretiert wurden!

    Das Thema ist ja auch ein ganz anderes. Natürlich müssen Kindesmisshandlung und -tötung schwerstens bestraft werden, aber man sucht bei einer so schrecklichen und unfassbaren Tat ja immer nach einer Antwort, warum so etwas überhaupt passieren konnte.

    Daher warte ich eher das Endes des Prozesses ab nach dem Motto “in dubio pro reo”!

    Für mich jedenfalls ist hiermit die Diskussion beendet!

    Christa

  10. Neutraler Blickwinkel says:

    Es wurde in dem Artikel in keinster Weise von psychischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen der Mutter gesprochen.
    Es wurde erwähnt, dass KREBS für die eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit verantwortlich ist.
    Bitte nicht die eigenen Vorurteile gegen bestimmte Krankheitsbilder so wiedergeben, dass manche meinen könnten, es wissen die Leser mehr als die journalistische Schreiberin.

    Ein Kind zu vernachlässigen ist mit das grausamste, was man als Mutter machen kann.
    Ich finde – und das trifft nicht nur hier zu -: Wer erwachsen und gesund genug ist um zu ficken, sollte auch gesund genug sein um eine Strafe anzutreten, wenn die Konsequenz vom Vögeln nicht in der Art und Weise ernstgenommen wird, wie es erwartet werden kann.
    Verantwortung KANN erwartet werden.

    Traurig finde ich nur, dass der Mann (wieder einmal wird der Mann viel härter bestraft als die Frau, warum weiß keiner) sehr lang sitzt, die Frau hingegen wird erst mal ärztlich betätschelt um dann im Knast (wenns gut läuft) an weniger augenscheinlich erscheinenden Krankeiten dahinsiechend aufbewahrt zu werden.
    So wird es doch bei den meisten Gefangenen gemacht.

  11. Petra says:

    Also so weit ich mich erinnern kann gab es noch ein zweites Kind das wohl sehr gut ernährt war, und die Mutter war auch nicht gerade unterernährt,
    Also war sie auch noch in der Lage nach einem Kind zu sehen ,und für sich selbst wußte sie wohl auch das Essen zum Leben gehört.
    Außerdem verstehe ich nicht, das sie wegen Ihrer Erkrankung,Sonderrechte bekommt.es gibt im Gefängnis schließlich auch eine Krankenstadtion.

  12. @ Petra, so habe ich das auch in Erinnerung. Sie und ein weiteres Kind, so wie der Vater, hatten keinerlei Mangelerscheinungen. Und da bei der Mutter die Diagnose Krebs erst nach dem Tot ihrer Tochter gestellt wurde kann man davon ausgehen das die Mutter zu Lebzeiten des Kinder voll bei Sinnen war.
    Es ist eine richtige Entscheidung, die Behandlungskosten nicht auf die Schultern der Steuerzahler zu legen. Mitleid empfinde ich als Mutter nicht, nicht für die Frau und auch nicht für den Mann. Auch wenn hier das Argument der höheren Bestrafung viel. Auch 13 Jahre Haft sind für das was passiert ist keine gerechtfertigte Bestrafung. Ich hoffe, dass die Eltern vielleicht noch ein paar Jahre ihres Lebens soviel Verstand erlangen das zu verstehen was sie getan haben. Das dürfte die größte Strafe sein.

  13. Wieso kommt es mir so vor, als würde man den Tätern in der heutigen Zeit immer so viel Verständnis und Mitleid entgegen bringen.

    Diese Frau hat ihr eigenes Kind qualvoll verhungern lassen, so dass sie bei ihrem Tod Teile ihrer eigenen Windeln im Mageninhalt hatte.

    Tut mir leid, wenn die Frau psychisch krank ist gehört sie in eine geschlossene Anstalt, wenn nicht, dann gehört sie bis zu ihrem Tod ins Gefängnis.

  14. Causa says:

    wenn ich mir die einzelnen Kommentare hier lese, dann verstehe ich warum es im Mittelalter Hexenverbrennungen gab und warum bei einer neuen Umfage in den USA über 60 % für Folter sind.
    Traurig!
    die Menschheit steckt immer noch in der Steinzeit.

  15. Leserin says:

    Hallo Causa, Sie haben recht. Es ist grausam was hier so geschrieben wurde. Möglicherweise war der Mutter alles zu viel und sie war nicht in der Lage Hilfe zu holen. Wenn sie in ihrer Nähe solche Personen hatte wie hier im Forum, die nur verturteilen ohne eine Hilfe anzubieten, braucht man sich nicht wundern.

  16. Okay, jemanden zu verurteilen ist aus der Ferne sicher nicht richtig. Und ja – eine Krebserkrankung ist unbestritten schlimm, aber ich finde es nicht okay, dass man den Tod eines Kindes auf eine schwere Krankheit schiebt. Schliesslich wurde es nach dem Tod der Kleinen festgestellt und nicht vorher.

    Mag jeder sehen wie er will, ich finde schon, dass es sich manche zu einfach machen. Meiner Ansicht nach ist auch dies eine Form der Strafe, zumindest in diesem Fall. Klar gilt dies nicht für jeden Krebspatienten!

  17. Jawohl_Mitleid says:

    Erstens: Wir leben in einem Rechtsstaat. Nicht die Meinung irgendwelcher selbsternannter Hilfssherirfs führt zu einem Urteil, sondern ein ordentlicher Prozess, in dem sich alle Parteien (hier also Staat und Angeklagte) an die Prozessordnung halten. Kann die Angeklagte durch Ihren gesundheitlichen Zustand dem Prozess (vorübergehend) nicht mehr folgen, so muss selbstverständlich der Prozess (vorübergehend) unterbrochen werden.

    Zweitens: Ist die Angeklagte in Untersuchungshaft und so schwer erkrankt, dass die Krankenstation des Gefängnisses die medizinische Betreuung (und gegebenenfalls Pflege) nicht mehr gewährleisten kann, so ist sie aus der Haft zu entlassen und in ein geeignetes Krankenhaus zu überstellen.

    Drittens: Selbstverständlich ist Mitleid mit der Angeklagten angebracht. Denn nur durch diese drei Dinge, also ein ordentliches Verfahren, Pflege und Mitleid gegenüber der Angeklagten, sind wir und unser Staat einer Person, der ein derart grauenvolles Verbrechen zur Last gelegt wird, moralisch noch überlegen. Wer auch nur einen dieser Punkte ablehnt, begibt sich auf die gleiche Stufe wie die Angeklagte geegenüber ihrem Kind. Das ist aber mit Sicherheit keine Grundlage für Rechtsprechung!

  18. Lothar Sch. says:

    Ja der Tod von dem Baby ist schon sehr tragisch.Aber auch die Krankheit der Mutter ist sehr schlimm,zumal Sie ja noch sehr jung ist.Deshalb kann ich nur sagen,vorsichtig mit den Kommentaren hier
    denn die schlimme Krankheit kann jeden von uns treffen.

  19. Lothar Sch. says:

    Auch haben wir kein recht,über andere Menschen zuurteilen.Ich nehme die Mutter nicht in Schutz,einfach nur Respekt!!!

  20. Unsozial says:

    Was hier einige Leute von sich geben ist ja kaum zu glaube, Vorralem der Satz:

    vielleicht ist es nur gut, dass die mutter an krebs erkrankt ist – und ja vielleicht stirbt sie daran (mit schmerzen, die nicht das wiedergeben, was sie ihre tochter angetan hat) …

    Da hier anscheinend keiner die Medizinischen Einzelheiten kennt aber jeder seinen derben Senf dazu geben muss, sollte man vielleicht, auch nur mal vielleicht daran denken, das es genau diese Krebserkrankung war, die zu dem ganzen erst geführt hat. Somit finde ich es sehr schlimm, das jemand sagt es ist gut so das die Mutter an Krebs erkrankt ist. Denn dies bedeutet eventuell nichts anderes, als das man es richtig findet, dass das arme Kind zu Grunde gegangen ist.

    Bevor man hier überhaupt daran denkt, etwas zu schreiben, sollte man sich immer vorher überlegen, ob es einen Sinn macht, was man von sich gibt.

    Viele der Leute die hier geschrieben haben, können einem nur Leid tun, das sie selber nicht weiter als ihren Schatten sehen können!

  21. Patri says:

    Ok Leute nun kommt mal wieder runter…
    Hat keinen Sinn sich wegen dieser Familie , die Betonung liegt auf FAMILIE, zu streiten…
    Fakt ist, dass das arme Kind verhungert ist, Fakt ist, dass es 2 Elternteile gibt und nicht nur einen,
    dazu denke ich mir mal, dass auch die Grosseltern sicher ab und an die Kids gesehen habe, sprich, Schuld haben alle zusammen…
    Viele von Euch schreiben hier, dass die Frau ja durch die Krankheit garnicht in der Lage gewesen sein koennte, um Hilfe zu bitten…. Also ich bitte Euch…. 1. Wann wurde die Krankheit festgestellt?
    2. Der Arzt wird sicherlich gewusst haben, dass die Frau Kinder hat… 3. Der Vater und die Grosseltern scheinen nicht wirklich interessiert gewesen zu sein….
    Kurz zusammen gefasst: Schuld ist die ganze Familie, ausgenommen natuerlich das 2te Kind…

    Zum Fakt dass es hier hiess, dass ja die Staatskasse dafuer aufkommen muesse, wenn sie verurteilt wird, will ich euch mal fragen, was ihr denkt, woher die Krankenkasse das Geld bekommt, und wem es dann wieder angelastet wird????… Wie Ihr es dreht und wendet, der Steuerzahler zahlt so oder so, und ich persoenlich wuerde sagen, dass die Frau in den Knast oder zumindest in die Klapse gehoert, damit sie keine weiteren Kinder zeugen kann und kein weiteres Unheil anrichten kann…
    Ist ja nun schon oft genug vorgekommen…

    Das hat nix mit gehetze zu tun, sondern mit gesunden Menschenverstand…

    Auge um Auge , Zahn um Zahn???? Tja was soll man dazu sagen???? Das arme Maedchen kann keine Rache mehr nehmen, und wer sind wir, dass wir das selbst endscheiden wollen…
    Dazu ist die Justiz da und ich hoffe dass sie diesmal den Richtigen Weg fuer alle waehlen…
    Ich wuensche es niemanden dieser Krankeit zum Opfer zu fallen… Trotzdem hoffe ich dass die Richtige endscheidung getroffen wird… wenn sie wirklich fuer ihre Tat nicht verantwortlich ist, da die Krankheit ihr so zu setzt, gehoert sie solange in verwahrsam in einer Anstallt, bis sie endweder geheilt ist ( es gibt mittlerweile funktionierende Medizin fuer Krebs) oder bis sie zu Gott gerufen wird….

    Hier wurde gesagt, dass wenn sie begreift, was sie getan hat, wird das Strafe genug sein…
    Sehe ich auch so… nichtsdesdotrotz hat sie Hilfe noetig….

    Ach ja, und nur weil die Gute Frau ein paar Pfunde zu viel auf den Rippen hat, heisst das nicht, dass es ohr gut ging… es gibt viele Menschen mit zu viel Gewicht auf den Rippen, egal wieviel Diaeten sie machen… es ist oft eine Krankheit des eigenen Systems das dazu fuehrt… sprich , lassen wir das bitte die Kommentare zu ihrem Gewicht sein… es gibt genug Menschen die darunter Leiden…

    Schoenen Sonntag abend noch

    Patri

  22. Liebe Christa, ich gebe Ihnen Recht !!! Natürlich, ist das kein Freibrief für das arme Kind, aber es könnte einiges erklären.

  23. MAXNIX says:

    Bitte weiter so.
    Allen Schutz mit aller Macht und allen nur denkbaren Möglichkeiten und Erklärungsversuchen und Vergünstigungen den Tätern! Wen interessiert schon das Scheiss Opfer.
    Also Damen und Herren Richter, bitte weiter auf der milden Täter Schiene, ihr wisst ja was ihr tut.
    ( man weiss ja nie was man noch so alles an Verbrechen auf den Zettel bekommt und dann ist man immer auf der sicheren Seite )

  24. Ich habe gar kein Mitleid mit der Frau, wer einen anderen Menschen (in dem Fall ein 3 jähriges Kind) qualvoll verhungern lässt, braucht nicht groß auf Mitleid zu hoffen… schade nur, das der Steuerzahler für die auch noch weiter aufkommen muss…

  25. Direkt says:

    Kein mitleid für eine Kindesmörderin, das arme Wesen ist Qualvoll verhungert und verdurstet, und die liebe Mutti wird jetzt auf Staatskosten mit bester Medizinischen Methoden behandelt, die „nie“ ein normal Versicherter bekommt, behandelt.
    Denn der Staat ist ja Verpflichtet, allen Verbrechern, die beste Medizinische Behandlung zukommen zu lassen, schöne Gerechtigkeit.

    Das ist unsere Deutsche Gerechtigkeit, alles für die Verbrecher nichts fürs Volk!!

  26. Herzausstein says:

    Mitleid mit der Mutter? Habe ich nicht.
    Leiden soll sie, das hat eine höhere Macht/der Zufall/das Schicksal so verfügt und ich bringe ihr kein bisschen Verständnis oder Mitleid entgegen.

    Alle “Gutmenschen”, die sich hier so über die vollkommen verständlichen Emotionen und Reaktionen anderer echauffieren: Ich hoffe für Euch SEHR, dass Ihr, die Ihr ja so recht, gut und verständnisvoll seid, mit sehr offenen Augen durch’s Leben geht und dass Ihr, sollte die Situation eintreten, auf Eure gutmenschliche Art natürlich nicht zögern werdet, Ämter und Behörden einzuschalten, bzw. den “betroffenen Familien” selbst “Hilfe anzubieten” (wie hier propagiert wurde), sollte Euch ein verwahrlostes Kind in Eurem Umfeld auffallen.
    Allerdings befürchte ich, dass Ihr durch Euren “Heiligenschein” derart geblendet seid, dass Ihr so eine Situation nicht mal erkennen würdet.

    Zweitens bin ich der Meinung, dass die gute Frau, sobald sie wieder verhandlungsfähig ist, weiterhin einem Gerichtsverfahren unterzogen werden _muss_ – eine schwere Krankheit kann doch wohl vor Strafe nicht schützen, und wenn sie dann letztenendes nur auf dem Papier steht.
    Als Gutmensch darf man es nicht, aber ich wünsche ihr, dass sie sich leidvoll und mit Schmerzen auf ein baldiges Ende hinbewege, damit sie uns nicht auch noch jahrelang Geld kostet.

    Drittens wüßte ich gerne, ob es hier eigentlich Konsequenzen für die Jugendamtsmitarbeiter gibt/geben wird/gegeben hat, die ja offenbar über die präkäre Lage in dieser Familie unterrichtet waren.

    • Direkt says:

      Ja ja unsere lieben Mitarbeiter/innen der Jugendämter, da werden Kinder aus Gut behüteten Familien gerissen und in Heime untergebracht.
      Und die armen Kinder die bei versoffenen Eltern dahin hausen, müssen in diesen Familien bleiben, wo der Alk und die Zigaretten mehr wert sind als die Kinder. Kinder sind bei diesen Subjekten nur zur Geld Beschaffung da, und wenn es nicht reicht wird das nächste gezeugt, der Staat, Sorry wir zahlen ja dafür.

  27. bäcker says:

    Manche dieser Kommentare sind grausam, ich dachte mir: was für eine Anmaßung,
    Leute reißt euch zusammen!
    Ist das Zivilisation? Ist es das, was uns Menschen ausmacht?
    Man muß ja kein Christ sein… ich bin auch nur ein Heide, aber:

    wer von Euch ohne Sünde, der werfe den ersten Stein….
    Wer von Euch kümmert sich denn heute noch um seine Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten….Nachbarn oder kümmert sich vielleicht sogar ehrenamtlich….
    ganz ohne Eigennutz, nur um zu helfen, wer von uns?

    schlimmer als Tiere sind wir…..

    • Shannon says:

      Entschuldigung? Schlimmer als Tiere, was ist das den für ein Vegleich? Tiere töten um zu Überleben!
      Menschen töten aus Spaß! Und dafür soll jeder seine Gerechte Strafe bekommen.
      Und die Mutter wird sie bekommen so oder so!

      • Herzausstein says:

        Schlimmer als Tiere sind wir, weil wir zulassen, dass solche Taten vollbracht werden können.
        Schlimmer als Tiere sind wir, weil wir zulassen, dass ein kleines Mädchen Windeln “fressen” muss.
        Und Schlimmer als Tiere sind MÜTTER, die Kinder in die Welt setzen, um sie dann grausamst sterben zu lassen.
        Was muss das Kind geweint und gelitten haben.

        Und für eine solche Täterin wollt Ihr Mitleid? Nicht von mir.
        Naive Gutmenschen!

  28. Petra says:

    Sorry aber wo leben wir den,da wird ein 3-Jähriges Kind Ouallvoll verhungern lassen.Das arme Kind hat teile der Tapete und seiner Windel gegessen.

    Was für Schmerzen und Ängste muß diese Kind erlitten haben.?
    Und ein Zimmer weiter sitzem Vater Mutter und Bruder wohlgenährt.
    Und es gibt hier Leute die die Mutter verteidigen , ja wer hat das Kind verhungern lassen
    Ich verstehe das nicht im Zweifel für den Angeklagten, nur ich kann hier keine Zweifel entdecken.
    Ich zittere beim Schreiben weil ich mit diesem armen kleinen Mädchen fühle,Ich kann es nicht verstehen das es so was gibt und deshalb Gehört diese Mutter vor Gericht auch wenn sie schwer Krank ist.

  29. corinnte says:

    @Jawohl_Mitleid meint ich denke mir es ist genauso wie du es schreibst, denn wir sind ein Rechtsstaat und leben in einer Demokratie. Natürlich gehört auch dann das Gesetz rechtmäßig, auch wenn der Fall noch so unerträglich ist wie dieser, eingesetzt,

  30. sabine says:

    Hallo christ heidorn,
    schön, dass sie Mitleid mit der Mutter von sarah haben. Aber wir hier kennen den Fall aus erster Hand. thalmässing ist einer unserer Nachbarorte. Seit Jahren waren die Lebens-Exzesse der Mutter von Sarah bekannt. Sie hat gesoffen, gehurt war dreckig bis zum geht nicht mehr und hat sich um all ihrer Kinder überhaupt nicht geschert. Kinder hatte sie nur wegen des Kindergeldes und des Unterhaltsvorschuss-Gesetztes bekommen. Wenn die Kneipe nichts abwarf, die sie mit dem Vater ihrer großen Kinder betrieb, war da noch das Kindergeld. Da haben viele Menschen das Jugendamt benachrichtigt und die Kinder wurden herausgenommen. Inzwischen haben wir aber ein Jugendamt hier, das einfach handlungsunfähig ist. In einigen Fällen werden Kinder ohne Nachweise aus funktionierenden Familien genommen, in anderen Fällen wird nicht gehandelt. Immer wieder haben Nachbarn im Jgendamt angerufen und “gepetzt” was da in Sarahs Familie los war. Aber nichts passierte. Ich hoffe, dass diese Frau noch genug von ihren Schmerzen mitkriegt um zu erahnen, welche Quale sie ihren Kindern angetan hat

  31. Christina Fischer says:

    Leider wird nirgendes thematisiert, was für ein Probelm die Mutter nun tatsächlich hatte. Krebskrank, gut, aber dass es ein dehnbarer Begriff. Kurz war mal die Rede davon, dass sie bereits mal im Hospitz (Strebebegleitung) war. Solltes dies tatsächlich wahr sein, glaube ich nicht, dass nochmal auf Staatskosten oder sonstwie gesunden wird.
    Inwieweit der Lebenswandel auf die Diagnose der Krebserkrankung zurückzuführen sein könnte, bleibt in der Berichtserstattung ebenfalls unberücksichtigt. Ich arbeite selbst in einem Klinikum und beim Verhalten der Patienten mit einer tödlichen Diagnose habe ich schon die unterschiedlichsten Reaktionen erlebt. Von Selbstmord über massives Zudröhnen mit Medikamenten und Drogen bis hin zur völligen Ignoranz und Workaholismus ist alles und noch viel mehr schon dagewesen.
    Erschreckend finde ich, dass das Jugendamt absolut handlungsunfähig war und auch noch freigesprochen wurde.
    Angeblich soll es in der Vorgeschichte in dieser Familie schon Probelme gegeben haben. Warum hier die Mutter, evtl. mit Diagnose einer tödlichen Krankheit, völlig alleine gelassen wird, auch von ihrem Mann, ist mit schleierhaft. Meines Erachtens gibt es hier noch viel mehr Schuldige.

  32. Lothar Sch. says:

    Deinen Artikel,kann ich nur Bestätigen!!!

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