Julian Assange: WikiLeaks-Gründer darf ausgeliefert werden

Ein Richter in Großbritannien hat nun entschieden, dass eine Auslieferung Julian Assanges nach Schweden rechtens ist. In dem skandinavischen Land droht dem Gründer von WikiLeaks ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung. Der Australier kündigte bereits Revision an.

Am Donnerstag gab Richter Howard Riddle in London einem entsprechenden Antrag der Justiz aus Schweden statt. Der Anwalt des WikiLeaks-Gründers kündigte sofort an, gegen den Auslieferungsbeschluss in Berufung zu gehen. Dazu haben seine Anwälte sieben Tage Zeit. Danach hat das Gericht 40 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Bis zu dieser Entscheidung kann der 39-Jährige zunächst in Großbritannien bleiben.

Der Australier soll in Schweden zum Vorwurf der Vergewaltigung zweier Frauen in einem minder schweren Fall befragt werden. Zudem wird Assange sexuelle Nötigung und Belästigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft in Schweden hat gegen den 39-Jährigen einen internationalen Haftbefehl erwirkt. Der Australier bestreitet die Vorwürfe. Er vermutet politische Motive hinter der Strafverfolgung. Für Assange sind die Vorwürfe Teil eines Komplotts gegen seine Person. Er befürchtet, dass Schweden ihn früher oder später an die USA ausliefern könnte. Die Justiz in den Vereinigten Staaten prüft derzeit rechtliche Schritte gegen den WikiLeaks-Gründer wegen der Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente über die Enthüllungsplattform.

Bild von espenmoe

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